Achtung Wildwechsel

Wie können Sie einen Unfall mit Wildtieren vermeiden. Vorausschauendes Fahren und erhöhtes Gefahrenbewusstsein helfen folgenschwere Wildunfälle zu vermeiden. Und wenn es trotzdem passiert ist, erleichtern umsichtiges Handeln und Ruhe bewahren die Koordination notwendiger Maßnahmen am Unfallort.

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Unfall im Herbst – (Wild-) Schwein gehabt?

(ein anwalt.de-Rechtstipp)

Achtung WildwechselDie Zeichen des Herbstes sind unverkennbar – bunte Blätter an den Bäumen, der erste Raureif und die morgendlichen Nebelfelder läuten diese Jahreszeit ein. Doch neben den herbstlichen Aktivitäten wie Drachensteigen, Kastanien sammeln oder den Halloween-Kürbis schnitzen, birgt er für Autofahrer ganz besondere Gefahren: Herbstzeit ist Wildwechselzeit und die Zahl der Wildunfälle ist besonders hoch.

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Wann ist das Risiko besonders hoch?
Die Gefahr eines Zusammenstoßes mit Wildtieren ist besonders in den Abend- und frühen Morgenstunden hoch. Die Tiere nutzen die Dämmerung, um aus dem Wald auf die Felder zum Äsen zu ziehen und anschließend wieder Zuflucht und Schutz im Wald zu suchen. Bei diesem "Wildwechsel" überqueren sie nicht selten Landstraßen oder sogar Autobahnen. Gerade jetzt nach der Zeitumstellung steigt das Unfallrisiko, denn der morgendliche Berufsverkehr findet in der frühen Dämmerung statt. Das belegt auch die große Zahl von mehr als 200.000 Wildunfällen pro Jahr, vor allem im Herbst und Frühling.

So vermeiden Sie den Wildunfall
Straßen in besonders gefährdeten Gebieten sind in der Regel schon mit Warnschildern "Wildwechsel" gekennzeichnet. Achten Sie aber auch allgemein auf ländlichen Straßen oder Waldstraßen auf die Wald- und Straßenränder und fahren Sie langsam, besonders konzentriert und halten sich stets bremsbereit. Sehr oft taucht ein Tier in 20 m oder weniger vor Ihrem Fahrzeug auf. Dabei ist stets mit mehreren Tieren oder Nachzüglern zu rechnen, weil Tiere nur selten allein unterwegs sind. Bei Nacht sollte stets das Fernlicht eingeschaltet sein, so wirken die Augen eines Tieres wie Reflektoren und Sie erkennen es früher.

Achtung:Auf keinen Fall das Tier weiter blenden, dann bleibt es verängstigt stehen oder läuft auf die Scheinwerfer zu. Sie sollten sofort das Licht abblenden, bremsen und durch starkes Hupen versuchen, es zu vertreiben.

Was tun, wenn es zu spät ist?
Wenn der Zusammenstoß unvermeidbar ist, sollten Sie nicht ausweichen. Die Gefahren für Sie selbst (z.B. durch Baumaufprall) und den Gegenverkehr oder nachfolgenden Verkehr sind bei Ausweichmanövern in der Regel gefährlicher als der Zusammenstoß mit dem Wild. Stattdessen soll das Lenkrad gut festgehalten und weiter gebremst werden.

Die Unfallstelle ist dann sofort zu sichern (an schlechte Sichtverhältnisse denken, Warnblinkanlage nicht vergessen) und das verletzte oder tote Tier von der Fahrbahn zu räumen. Um Krankheitsübertragungen (v.a. Tollwut) zu vermeiden, verwendet man am besten Handschuhe.

Sollte das Tier verletzt geflüchtet sein, muss dennoch die Unfallstelle markiert werden, damit ein Jäger es anhand der Spuren später aufspüren kann. Das dient auch einer späteren Beweiserleichterung. Informieren Sie dann unverzüglich die Polizei, die den Unfall aufnimmt und eine sogenannte "Wildschadenbescheinigung" ausstellt. Diese ist vor allem für die Versicherung wichtig.

Was die Teilkasko-Versicherung zahlt
Die Teilkaskoversicherung zahlt Schäden durch Wildunfälle nur, wenn es sich um sogenanntes "Haarwild" im Sinne des Bundesjagdgesetz handelt. Zum Haarwild gehören danach beispielsweise: Rot-, Dam-, Reh- und Schwarzwild, Wildschweine, Füchse oder Marder, Wiesel, Hasen oder Kaninchen. Voraussetzung ist jedoch grundsätzlich, dass ein Zusammenstoß stattgefunden hat. Hilfreich ist dabei auch die polizeiliche Wildschadenbescheinigung. Wenn das Tier nicht berührt wurde oder flüchtig ist, trägt der Fahrer jedoch die volle Beweislast für den Unfall (Spuren am Auto nicht beseitigen, Mitinsassen als Zeugen angeben). Eine weitere Einschränkung gilt für Ausweichmanöver: Wenn es sich um ein nur kleines Tier (z.B. Hasen) handelte, ist ein Ausweichen in der Regel nicht objektiv sinnvoll, so dass eine Selbstgefährdung durch das Ausweichen unzulässig ist. Die Versicherung jedenfalls zahlt in diesem Fall nicht.

Was die Vollkasko-Versicherung zahlt
Wenn die Teilkasko die Unfallschäden nicht übernimmt, kann gegebenenfalls Versicherungsschutz über eine Vollkaskoversicherung bestehen. Doch auch hier ist zu beachten, dass Sie durch ein unnötiges Ausweichmanöver den Versicherungsschutz riskieren. Fehlt es an einem Tier, müssen Sie durch Zeugen oder Spuren am Fahrzeug den Wildunfall beweisen. Im Gegensatz zur Teilkasko-Versicherung ersetzt die Vollkasko-Versicherung aber auch Schäden wegen Unfällen mit Federwild (Fasan, Truthahn etc.) oder anderen Tieren (Kühe, Schafe, Hunde etc.). Sie sollten in jedem Fall aber das Risiko einer schlechteren Einstufung bei der Versicherungsklasse sowie eine eventuelle Selbstbeteiligung bedenken, ehe Sie Ihre Vollkasko-Versicherung in Anspruch nehmen.

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