Auto-Styling, Tuning für den Motor, für Fahreigenschaften oder die Optik, Teile und Reifen.

Hier dreht sich alles um die Aufwertung Ihres Fahrzeugs. Gleich ob Sie "nur" eine optische Verschönerung suchen oder Ihren Motor richtig aufpeppen wollen (Chiptuning). Aber auch Auto-Ersatzteile, Reifen oder Auto-Zubehör kommen nicht zu kurz.

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Tuning – aber sicher
Tiefer, breiter, schneller nur mit Abnahme

Bereits seit vielen Jahren befindet sich das Autotuning auf dem Vormarsch. Dies ist nicht so verwunderlich, wenn man weiß, dass wir unser Auto nicht länger nur als Verkehrsmittel ansehen. Insbesondere Jugendliche möchten immer häufiger ihrem Wagen eine persönliche Note geben.

Tuning ist ein Phänomen, das in der letzten Zeit an Popularität gewonnen hat. Es ist oftmals schwierig zu erkennen, wo die Grenzen liegen und warum.

Was bezeichnen wir als „Tuning“? Tuning sind an einem Personenfahrzeug vorgenommene Änderungen mit dem Ziel, dem Wagen einen anderen „Look“ zu geben. Hierbei handelt es sich nicht um Dinge wie „Motortuning“.

Was ist erlaubt oder verboten? Welche Teile darf ich verwenden? Wie erkenne ich Plagiate? All das erfahren Sie fachlich, sachlich und neutral von den Tuning-Experten der TÜVRheinland Kraftfahrt GmbH. Denn insbesondere bei Tuningmaßnahmen ist das Beratungsgespräch vor dem Fahrzeugumbau das beste Mittel, um möglichst unkompliziert das Machbare mit dem Möglichen zu verbinden.

Die Herausforderung ist also: Ihre Wünsche und Vorstellungen in Einklang mit der Straßenverkehrs- zulassungsordnung (StVZO) zu bringen.

   Tuning Portal TÜV Rheinland

   Tuningtipps TÜV Süd

   Tuninghinweise Dekra

 

Er ist nicht nur optisch gestylt, er bring durch Chiptuning auch mehr Leistung.

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Das Licht am Auto

Die richtige Beleuchtung.

Die Lichtmaschine muss einwandfrei funktionieren. Alle Lampen müssen hell und gleichmäßig stark leuchten. "Lichttechnische Einrichtungen am Fahrzeug", so der Fachjargon, müssen einerseits die Straße ausreichend ausleuchten und andererseits unverkennbare Signale geben.

Zusatzlampen.

Nicht alle Lampen, die der Fachhandel bietet, dürfen am Fahrzeug angebracht werden: Verwendet werden dürfen nur bestimmte Ausführungen, so genannte "Bauartgenehmigte Modelle". Diese Leuchten müssen, unabhängig vom Fahrzeug, geprüft und mit einem amtlichen Prüfzeichen gekennzeichnet sein. (Als Leuchten definiert der Gesetzgeber alles, was Licht abstrahlen kann, also auch Leuchtstoffe, Tageslicht-Leuchtfarben und Rückstrahler).
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelt, welche Zusatzleuchten am Fahrzeug erlaubt sind und wie sie installiert werden müssen.

Alle nach vorne strahlenden Leuchten müssen gleichzeitig mit den Schlusslichtern und der Kennzeichen- beleuchtung am Heck brennen. Ausnahme: Parkleuchten und Blinker sowie die Lichthupe. Schluss-, Brems- und Rückleuchten müssen am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Alle lichttechnischen Einrichtungen müssen auf öffentlichen Straßen ständig betriebsbereit sein.

Lichtsignale erkennen:

  • Weißes Licht: entgegenkommendes Fahrzeug
  • Rotes Licht: Das Fahrzeug vor Ihnen fährt in gleicher Richtung
  • Dreieckige Rückstrahler: Vor Ihnen befindet sich ein Fahrzeug mit Anhänger
  • Paarweise angebrachte Leuchten müssen:
    • gleich hoch und
    • gleich weit von der Fahrzeugmitte entfernt sein
    • gleiche Farbe und
    • gleiche Lichtstärke haben
    • gleichzeitig leuchten (abgesehen von Parkleuchten und Fahrtrichtungsanzeigern, landläufig Blinker genannt)

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