Ich fühle mich gut und kann noch fahren…

Das sagen sich Abend für Abend hunderte von jungen Menschen und wundern sich, dass nach einer Alkoholkontrolle der Führerschein weg ist. Mit unserem Promillerechner wollen wir Ihnen Ihren Blutalkoholgehalt aufzeigen, ermitteln wann Sie wieder nüchtern sind, und wann Sie mit welchen Konsequenzen rechnen müssen.
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Online Promillerechner

Den Blutalkoholgehalt mit dem Promille Rechner ganz einfach ermitteln.Den Blutalkoholgehalt mit dem Promille Rechner ganz einfach ermitteln.

 

  1. Die Menge der genossenen Drinks anklicken und
  2. die "Körperdaten" auswählen (Gewicht, m/w,…).

Der Promillerechner ermittelt, wieviel Promille im Blut sind und wann wieder völlige Nüchternheit hergestellt ist.
Da der Promillerechner nur annähernde Werte liefern kann, sind alle Ergebnisse ohne Gewähr.


 
Bier Wein Likör Korn
Liter:




Vol%: 5% 11% 24% 32%

  Bacardi Whisky andere  
Liter:



 
Vol%: 37% 42%

 

Geschlecht:

 

 

 

 

Trinkzeitraum:

 

 


  Std.
Magenfüllung:

 

 

Körpergewicht:

 

 


  kg

Konstitution:

 

 

 

 

 

 

Ergebnis:

 

 

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Wie viele Promille sind erlaubt beim Fahren?

Absolutes Verbot alkoholischer Getränke – 0,0 Promille

  • Geldbuße für Führerscheininhaber unter 21 Jahren und für Führerscheininhaber in der Probezeit:
    2 Punkte, 125 Euro Geldbuße, Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre (und Aufbauseminar)

Relative Fahruntüchtigkeit – 0,3 bis unter 0,5 Promille

  • Nicht strafbar, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen.
  • Strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen oder wenn ein Unfall passiert:
    7 Punkte, Geld-/Freiheitsstrafe bis 5 Jahre, Entzug der Fahrerlaubnis – 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer.

Relative Fahruntüchtigkeit – ab 0,5 Promille

  • Geldbuße und Fahrverbot, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
    1. Verstoß: 4 Punkte, 250 Euro Geldbuße, 1 Monat Fahrverbot,
    2. Verstoß: 4 Punkte, 500 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot,
    jeder weitere Verstoß: 4 Punkte, 750 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot.
  • Strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen oder wenn ein Unfall passiert:
    7 Punkte, Geld-/Freiheitsstrafe bis 5 Jahre, Entzug der Fahrerlaubnis – 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer,
    bei einem Unfall: Schadenersatz, Schmerzensgeld, eventuelle Rente an Unfallopfer

Absolute Fahruntüchtigkeit – ab 1,1 Promille

  • Strafbar:
    7 Punkte, Geld-/Freiheitsstrafe bis 5 Jahre, Entzug der Fahrerlaubnis – 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer,
    bei einem Unfall: Schadenersatz, Schmerzensgeld, eventuelle Rente an Unfallopfer

Bei Entzug der Fahrerlaubnis kann der Führerschein nach der Sperrfrist oft nur nach einem medizinisch-psychologischen Gutachten neu beantragt werden. Dies gilt beispielsweise für mehrfache Alkohol-Verstöße oder Fahrten bei einem Alkoholgehalt ab 1,6 Promille oder Drogenverstößen.

Beim Fahrrad beginnt die absolute Fahruntüchtigkeit erst ab 1,6 Promille, beim Schiff erst ab 2,0 Promille.

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