Ich fühle mich gut und kann noch fahren…
Das sagen sich Abend für Abend hunderte von jungen Menschen und wundern sich, dass nach einer Alkoholkontrolle der Führerschein weg ist. Mit unserem Promillerechner wollen wir Ihnen Ihren Blutalkoholgehalt aufzeigen, ermitteln wann Sie wieder nüchtern sind, und wann Sie mit welchen Konsequenzen rechnen müssen.
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Wie viele Promille sind erlaubt beim Fahren?
Absolutes Verbot alkoholischer Getränke – 0,0 Promille
- Geldbuße für Führerscheininhaber unter 21 Jahren und für Führerscheininhaber in der Probezeit:
2 Punkte, 125 Euro Geldbuße, Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre (und Aufbauseminar)
Relative Fahruntüchtigkeit – 0,3 bis unter 0,5 Promille
- Nicht strafbar, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen.
- Strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen oder wenn ein Unfall passiert:
7 Punkte, Geld-/Freiheitsstrafe bis 5 Jahre, Entzug der Fahrerlaubnis – 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer.
Relative Fahruntüchtigkeit – ab 0,5 Promille
- Geldbuße und Fahrverbot, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
1. Verstoß: 4 Punkte, 250 Euro Geldbuße, 1 Monat Fahrverbot,
2. Verstoß: 4 Punkte, 500 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot,
jeder weitere Verstoß: 4 Punkte, 750 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot. - Strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen oder wenn ein Unfall passiert:
7 Punkte, Geld-/Freiheitsstrafe bis 5 Jahre, Entzug der Fahrerlaubnis – 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer,
bei einem Unfall: Schadenersatz, Schmerzensgeld, eventuelle Rente an Unfallopfer
Absolute Fahruntüchtigkeit – ab 1,1 Promille
- Strafbar:
7 Punkte, Geld-/Freiheitsstrafe bis 5 Jahre, Entzug der Fahrerlaubnis – 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer,
bei einem Unfall: Schadenersatz, Schmerzensgeld, eventuelle Rente an Unfallopfer
Bei Entzug der Fahrerlaubnis kann der Führerschein nach der Sperrfrist oft nur nach einem medizinisch-psychologischen Gutachten neu beantragt werden. Dies gilt beispielsweise für mehrfache Alkohol-Verstöße oder Fahrten bei einem Alkoholgehalt ab 1,6 Promille oder Drogenverstößen.
Beim Fahrrad beginnt die absolute Fahruntüchtigkeit erst ab 1,6 Promille, beim Schiff erst ab 2,0 Promille.
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