Energiepass für Fahrzeuge wird Pflicht

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Kühlschränke, Waschmaschinen und andere elektrisch betriebene Haushaltsgeräte werden schon seit geraumer Zeit nach ihrem Energieverbrauch in Energieeffizienzklassen eingeteilt, um den Verbraucher zum Kauf eines umweltfreundlichen Geräts zu bewegen, das weniger Haushaltsstrom verbraucht. Wer kauft heutzutage noch einen Kühlschrank, der mit der Effizienzklasse C oder D ausgezeichnet ist? Auch beim Kauf eines neuen Fahrzeugs gehört der Spritverbrauch angesichts der hohen Kraftstoffpreise zu den entscheidenden Kaufkriterien. Um dem Verbraucher die Entscheidung für ein sparsames und umweltfreundliches Fahrzeug zu erleichtern, will das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ein verbindliches Ökolabel für Pkw einführen.

Ab Dezember 2011 wird der Energiepass für neu zugelassene Fahrzeuge in Deutschland Pflicht. Personenkraftwagen müssen ab dann mit einem speziellen Label gekennzeichnet werden, das über ihren Kraftstoffverbrauch Aufschluss gibt. Am Mittwoch billigte das Bundeskabinett die Novelle der sogenannten Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte.

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Effizienzklassen auch für Fahrzeuge

Laut der neuen Vorschrift werden Neuwagen neben den Angaben zum Benzinverbrauch und CO2-Ausstoß in eine CO2-Effizienzskala eingeteilt. Diese informiert darüber, wie effizient ein Neuwagen im Vergleich zu anderen Modellen seiner Fahrzeugklasse ist. Dabei orientiert sich das neue CO2-Label für Fahrzeuge an der Energieeffizienzskala, die zur Kennzeichnung für elektrische Haushaltsgeräte bereits seit einiger Zeit gebräuchlich ist. So sind auch die Effizienzklassen für Fahrzeuge in Buchstaben von A+ bis G sowie in die Farben Rot, Gelb und Grün unterteilt. Dabei werden besonders verbrauchs- und CO2-arme Fahrzeuge mit sparsamem Motor und umweltfreundlichem Turbolader mit der Effizienzklasse A+ und der Farbe Grün gekennzeichnet. Die verbrauchsintensiven Umweltsünder unter den deutschen Fahrzeugen erhalten hingegen die "rote Karte" und werden der Effizienzklasse G zugeteilt.

Berechnungsgrundlage bei der Klassifikation der CO2-Effizienzskala ist der CO2-Ausstoß eines Fahrzeugs in Relation zu dessen Gewicht. Je nachdem, wie stark der ermittelte Wert für ein Auto von der Referenzkurve abweicht, desto positiver oder negativer fällt seine Effizienzklasse aus. Neben der CO2-Effizienzklasse werden im Energiepass für Neuwagen ab 1. Dezember 2011 auch die Angaben zur Jahressteuer sowie zu den durchschnittlichen jährlichen Energiekosten des jeweiligen Fahrzeugtyps ausgewiesen. Bei elektrisch betriebenen Fahrzeugen und Hybrid-Autos wird der Energiepass auch über deren Stromverbrauch informieren.

Umweltverbände und der ADAC üben Kritik am neuen CO2-Label für Fahrzeuge, da aufgrund der Berechnungsformel schwere Fahrzeuge bevorzugt würden und kleinere Wagen trotz niedrigerem CO2-Ausstoß einer vergleichsweise schlechteren Effizienzklasse zugeteilt würden. Es sei sinnvoller, die Fläche beziehungsweise Größe des Fahrzeugs anstelle des Gewichts in Relation zum CO2-Ausstoß zu setzen.

 

Bessere Vergleichbarkeit beim Fahrzeugkauf

Bereits im Jahr 1999 beschloss die Europäische Union, Neuwagen nach Verbrauch und CO2-Emission zu kennzeichnen. Die Bündelung dieser Informationen im Energiepass für Neuwagen soll die Vergleichbarkeit innerhalb der Fahrzeugklassen erhöhen.

 

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