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Sturmschäden am Auto sind durch die Teil- oder Vollkasko- versicherung abgedeckt.

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Gerade im Frühjahr ziehen wieder viele Stürme über das Land und richten Schäden an. Laut Versiche- rungsbedingungen herrscht bereits ab 62 km/h Sturm – entsprechend der Windstärke 8.

Da aufgrund des Klimawandels auch zukünftig mit Unwettern größeren Ausmaßes gerechnet werden muss, geben wir Ihnen hierzu einige wichtige Informationen an die Hand.

Schäden am Auto sind durch die Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt. Dabei werden nicht nur Schäden ersetzt, die der Sturm direkt am Wagen verursacht hat – wie zum Beispiel durch Umkippen des Fahr- zeuges – sondern auch Beschädi- gungen, die durch umherfliegende Gegenstände, wie Äste oder Ziegel, angerichtet werden.
Was müssen Sie in solch einem Schadenfall tun? Dokumentieren Sie den Schaden wenn möglich mit Fotos. Rufen Sie unverzüglich (spätestens innerhalb von einer Woche) Ihre Versicherung an und melden Sie den Schaden. Einen Verlust Ihres Schadenfreiheitsrabattes brauchen Vollkaskoversicherte nicht fürchten. Sturmschäden werden als Teilkaskoschäden abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt.
 

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