Wohnmobil-Ausbau




Rund eine Million Deutsche haben einen Zweitwohnsitz auf Rädern ? das Wohnmobil bietet heimische Atmosphäre und gleichzeitig die Flexibilität von einem Ferienort in den nächsten zu reisen.

Echte Heimwerker rüsten ihr rollendes Ferienhaus gerne auf. Beim Umbau sollten jedoch einige Regeln beachtet werden:

Mit leichten Materialien wird das Leergewicht gering gehalten. Das zulässige Gesamtgewicht und die zulässige Achslast beachten, damit für Gepäck und Mitfahrer weiterhin Platz bleibt. Für Wohnmobile, die nicht mehr als 3,5 Tonnen wiegen, gelten in Deutschland die gleichen Geschwindigkeitsbegrenzungen wie für Autos. Mit schwereren Fahrzeugen liegt die Höchstgeschwindigkeit bei 80 Stundenkilometern.

Auf schwer entflammbare und splittersichere Materialien achten. Bei Verwendung von vorgefertigten Um- oder Nachrüstteilen, wie zum Beispiel einem Kunststoffhochdach, den Verkäufer nach einem entsprechenden Teilegutachten fragen.

Bei Änderungen an tragenden Karosserieteilen muss der Fahrzeughersteller seine Zustimmung geben. Verstärkungsstreben dürfen nicht ohne weiteres durchtrennt werden, um Fenster oder Hochdächer einzubauen. Sachverständige können die Festigkeit prüfen oder bei der Rücksprache mit dem Hersteller helfen.

Möbel und sonstige Einbauten ohne scharfe Ecken und Kanten verwenden. Bei fertigen Bauteilen hat der Hersteller meistens daran gedacht. Bei eigenen Bauteilen ist es ratsam, scharfe Kanten nachzuarbeiten, abzudecken oder auszupolstern.

Bei Vollbremsung werden die Utensilien in den Schränken zu gefährlichen Geschossen. Sie sollten deshalb sicher verschließbar sein. Tische oder andere Gegenstände, die nicht fest verankert sind, absichern.

Wer elektrische Leitungen verlegt, sollte sie gegen mechanische Beschädigung schützen. Gefahr droht besonders in engen Stauräumen: Hier Schutzrohre über die Leitungen legen oder die Kabel in die Ecken verlagern.

Vor der Abfahrt in den Urlaub sollten aber Fachleute einen Blick auf das Reisemobil werfen: Bremsen, die Deichsel inklusive Kupplung und elektrische Einrichtungen in der Werkstatt prüfen lassen. Die Flüssiggasanlage muss außerdem alle zwei Jahre von einem Gas-Sachverständigen inspiziert werden. Selber nachzuprüfen sind hingegen Risse und poröse Stellen auf Reifen samt Reserverad. Reifen, die älter als sechs Jahre sind, haben in der Regel ausgedient und sollten durch neue ersetzt werden - selbst wenn sie noch genügend Profil zeigen.