WarnwestenpflichtSeit Anfang des Jahres 2005 ist es in verschiedenen EU-Länder Pflicht, eine Warnweste mitzuführen. Nach der neuen Vorschrift müssen die Fahrer von Kraftfahrzeugen, eine Warnweste anziehen, wenn sie bei einem Unfall oder einer Panne auf Landstraße oder Autobahn aus dem Auto aussteigen, um etwa das Warndreieck aufzustellen oder die Polizei anzurufen. Wird die Vorschrift ignoriert, drohen zum Teil hohe Geldbußen. Eine einheitliche EU-Regelung ist allerdings noch nicht in Sicht. Für Motorradfahrer gilt die Regelung nicht.Die Warnwestenpflicht für Autofahrer ist eingeführt in:
In einigen Ländern ist nicht nur das Tragen, sondern bereits das Mitführen der Weste Pflicht. Wer bei einer Verkehrskontrolle keine Weste vorzeigen kann, muss mit einem Bußgeld rechnen. In Deutschland gilt bisher eine Warnwestenpflicht nur für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr. Die reflektierenden Westen, die mit dem gültigen EU-Kontrollzeichen EN 471 versehen sein müssen, gibt es in den Farben Rot, Orange oder Gelb. Sie können im Kfz-Zubehörhandel gekauft werden, der Preis liegt zwischen 5 und 15 Euro. Die deutschen Versicherer raten, eine Warnweste griffbereit im Fahrzeuginneren (z. B. im Handschuhfach) aufzubewahren. Um die eigene Sicherheit bei einer Panne oder bei einem Unfall zu erhöhen, sollte die reflektierende Weste bereits beim Verlassen des Fahrzeugs am Unfallort getragen werden.
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